Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 22.03.2018 - 7 Ca 4072/16 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 07.09.2017 - 7 Ca 4072/16
- ArbG Koblenz, 22.03.2018 - 7 Ca 4072/16
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2018 - 2 Sa 427/17
- BAG, 13.09.2018 - 6 AZN 550/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2019 - 2 Sa 119/18
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.05.2019 - 2 Sa 119/18
Berufsausbildungsverhältnis - Annahmeverzugsanspruch - Urlaubsabgeltung - …
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22. März 2018 - 7 Ca 4072/16 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt insgesamt neu gefasst:.Mit Teilurteil vom 7. September 2017 - 7 Ca 4072/16 - hat das Arbeitsgericht festgestellt, dass das Berufsausbildungsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung vom 15. November 2016 nicht aufgelöst worden ist.
Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22. März 2018 - 7 Ca 4072/16 - verwiesen.
Mit Urteil vom 22. März 2018 - 7 Ca 4072/16 - hat das Arbeitsgericht den Beklagten verurteilt, an den Kläger Ausbildungsvergütung in Höhe von 5.967,50 EUR brutto (für die Zeit vom 16. November 2016 bis 22. Juni 2017) abzüglich 1.478,47 EUR netto (im Klageantrag in Abzug gebrachte Beträge in Höhe der Zahlung von 809, 97 EUR und Internatskosten von 668, 50 EUR netto), Urlaubsabgeltung in Höhe von 1.218,46 EUR brutto (12 Tage für das Jahr 2017 und 20 Tage für das Jahr 2016) und 240, 00 EUR Mahnpauschale zu zahlen, während es im Übrigen die Klage abgewiesen hat.
das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 22. März 2018 - 7 Ca 4072/16 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen hat, und.